Andere vikarien

Vikarien und „Friese lenen“ (Friesische Lehen) sind Stiftungen mit mittelalterlichem Hintergrund

Eine Vikarie in den Niederlanden ist laut Gesetz eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts, mit Rechtspersönlichkeit.van altaar naar Kamer van koophandel Ursprünglich ist sie eine mittelalterliche Juristische Person nach kirchlichem und weltlichem Recht. Ein Altarlehen oder Vikarie war  eine mittelalterliche proto-Stiftung. Mit dem Zweck um die jährlichen Einkünfte aus dem Eigentum einem bestimmte Geistliche zuzuweisen (zu belehnen). Der Vikar war dann gesellschaftlich „Besitzer“ der Vikarie geworden. Er hatte die Pflicht, die Vikariengüter zu verwalten und konnte diese auch in Rechtsangelegenheiten vertreten. Juristisch erinnert diese Form an einen trust im englischen Recht.

Seit über 400 Jahren sind es keine geistlichen Institutionen mehr.

Seit dem Ende des 16. Jahrhundert (Reformation) erhielten die Institutionen meist eine andere Funktion und wurden es Stipendien oder unterstützten sie Kunst, Kultur oder wohltätige Zwecke. Sie unterlagen nur noch dem Bürgerliches Gesetzbuch. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrem Ursprung. Jetz sind zie selbständige  Stiftungen mit juristischer Rechtspersönlichkeit. Viele „Friese lenen“ (Altarlehen) wurden vor der Reformation gegründet und waren bei der Gründung auch Vikarien. Seit der Einführung des Nieuw Burgerlijk Wetboek (BGB – Buch 2 in 1976) haben Vikarien die gleichen juristischen Rahmenbedingungen wie eine normale Stiftung, unterscheiden sich jedoch in ihrem Ursprung.

 

Vikarien und Lehen gehören zu den ältesten Niederländischen Stipendien

Von den tausenden Vikarien sind nur noch ca. 50 Vikariestiftungen bekannt die bei der Kamer van Koophandel (Stiftungen Register IHK) eingeschrieben sind mit in ihrem Namen das Wort ‚Vikarie‘, ‚Praebende‘, ‚lehen‘ ,’Altarlehen‘, ‚Kapellanie‘, ‚Memorie‘,  ‚Benefizium‘.

Diese ältesten Niederländischen Juristische Personen sind zum größten Teil Stipendien geworden und haben einen reichen und unterschiedlichen mittelalterlichen Hintergrund. Der Kollator hat nog immer das Ius patronatus, und ist desjenigen, der Stipendien vergibt.

 

Heutige Vikarien und Lehen in Deutschland

Auch im Deutschland gibt es noch immer Vikarien und Lehen (Altarlehen). Sehe under Linkübersicht was wir bisher gefunden haben.

 

Aktualiziert,1.8.2011